Termine

Terminabsprachen können telefonisch, per Fax oder in der Praxis bei der Anmeldung vereinbart werden.

Wir bitten Sie Termine pünktlich wahrzunehmen und im Verhinderungsfall spätestens 24 Stunden vorher abzusagen.

Wir sind gezwungen nicht rechtzeitig abgesagte Termine in Rechnung zu stellen, da die Krankenkassen diese Kosten nicht übernehmen.


Krankenkassenzulassung

Wir behandeln Patienten aller Krankenkassen:

  • Verband der Ersatzkassen 
  • RVO Kassen
  • Landwirtschaftliche Krankenkassen
  • Postbeamtenkrankenkassen
  • Berufsgenossenschaften und andere Unfallversicherer
  • Privatpatienten 

Zuzahlung

Patienten, welche über die Gesetzliche Krankenversicherung versichert sind, haben eine Zuzahlung zu leisten, die sich aus einer Einmalzahlung in Höhe von € 10,00 und 10% der Therapiekosten zusammensetzt. Diese Zuzahlung fällt bei der ersten Therapieeinheit an.

 

Von der Zuzahlung befreite Patienten müssen bei Behandlungsbeginn ihren Befreiungsnachweis vorlegen. 

 

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit.